Rechtsprechung
RG, 06.10.1905 - 6717/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Begriff der Untersuchungshaft im Sinne des § 60 St.G.B.'s. 2. Ist eine während der Dauer eines Auslieferungsverfahrens im Auslande erlittene Sicherheitshaft als eine solche Untersuchungshaft zu erachten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 38, 182
Wird zitiert von ... (7)
- LG München II, 24.02.1967 - 12 Ks 1/66
Wilhelm Zoepf
Diese Bedeutung des Begriffs "Untersuchungshaft" nach § 60 StGB ist durch die reichsgerichtliche Rechtsprechung gesichert (…vgl. RGSt. 3, 265 - Urt. v. 21.Januar 1881 Rep.21730/80; RGSt. 38, 182 - Urt. v. 6.Oktober 1905 Rep.6717/04;… RGSt. 69, 327 - Urt. v. 30.September 1935 3 D 527/35 - für die "Schutzhaft"). - BGH, 17.09.1953 - 4 StR 791/52
Rechtsmittel
Das gilt in gleichem Masse von der Polizeihaft (RGSt 69, 327; RG DR 1939, 988 Nr. 5; RG HRR 1939 Nr. 390 und 1278), von einer im Auslande erlittenen Auslieferungshaft (RGSt 38, 182) und von der durch eine Besatzungsmacht verhängten Internierung (OGHSt 1, 104 f, 151 f, 173); gleichwohl ist die Anrechenbarkeit auch solcher Freiheitsentziehungen - unter Voraussetzung ihres Zusammenhanges mit der abgeurteilten Straftat - in der Rechtsprechung anerkannt. - BGH, 25.04.1957 - 2 StE 6/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 01.04.1952 - 2 StR 129/51
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Voraussetzung ist jedoch, dass ihre Verhängung oder Fortdauer in einem Zusammenhang mit der abgeurteilten Straftat steht (RGST 38, 182; OGH 1, 95, 104; 171, 173; BGH 2 StR 35/50 Urteil vom 29. Januar 1952). - BGH, 13.08.1968 - 1 StR 299/68
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die …
Es ist jedoch seit langem anerkannt, daß Anrechnung insoweit in Betracht kommen kann, als ihre Dauer vom Angeklagten nicht verschuldet war (RGSt 38, 182 ff; vgl. auch BGHSt 4, 325-327 und NJW 1956, 1164 Nr. 19). - LG Ansbach, 28.08.1947 - KLs 24/46
Erhängung eines Studenten, der in Flugblättern sowie gegenüber dem Bürgermeister …
Die von der Besatzungsmacht angeordnete Haft ist der von einer ausländischen Behörde vollzogenen Haft entsprechend anrechenbar, wenn die Freiheitsentziehung zu dem Verfahren, das zur Verurteilung geführt hat, in Beziehung steht (RGSt. 38, 182). - BGH, 08.11.1955 - 1 StR 380/55
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Auch die Auslieferungshaft (19. November 1954 bis 3. Februar 1955) kann gemäß § 60 StGB angerechnet werden (RGSt 38, 182).